Auslandsurlaub, COVID-19 Erkrankung und Entgeltfortzahlung

Da es zuletzt viele Diskussionen und unterschiedliche Rechtsmeinungen von ArbeitsrechtsexpertInnen zu diesem Thema gab, hat das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend nun folgendes klargestellt: Wenn ArbeitnehmerInnen im Ausland Urlaub machen und dann an Covid-19 erkranken, behalten sie dennoch – wie bei jeder anderen Erkrankung auch – ihren Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Voraussetzung ist natürlich, dass man sich an die landesüblichen COVID-Vorsichtsmaßnahmen gehalten hat und die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Hier gehts direkt zum Handbuch COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung (Stand 25.06.2020)
https://www.mindxperience.at/wp-content/uploads/2020/06/Handbuch-COVID-19_Urlaub-und-Entgeltfortzahlung.pdf

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jungend.
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Handbuch-COVID-19_Urlaub-und-Entgeltfortzahlung.html

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